Gebührenrechner für eine Teilungsvermessung.

Auf Grundlage der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 06.11.2012, GVOBI. Schl.-H. S. 716, berechnen wir die Gebühren der Teilungsvermessung.

Soll aus einem bestehenden Flurstück eine Teilfläche (zum Beispiel ein Bauplatz) abgetrennt werden, so ist die Gebühr von der Größe der neuen Teilfläche (Trennstück) in m² und dem Bodenwert (Verkehrswert) in €/m² abhängig. Sollen mehrere Trennstücke entstehen, ist die Summe der Flächen der Teilflächen maßgebend, die auf Antrag gebildet werden sollen. Die Fläche des Trennstücks beziehungsweise die Summe der Flächen der Trennstücke wird als Vermessungsfläche bezeichnet. Verbleibt ein Reststück am aufzuteilenden Flurstück, an dem kein Interesse besteht, bleibt dieses bei der Ermittlung der Vermessungsfläche und bei der Anzahl der Trennstücke unberücksichtigt.

Rechner Teilungsvermessung

Ihre Berechnung

Anzahl der Trennstücke

Vermessungsfläche und Bodenwert (BW)

(Höhere BW-Werte sind durch horizontales Scrollen erreichbar)

VermessungsflächeBW bis 10 € pro m²BW bis 50 € pro m²BW bis 150 € pro m²BW bis 250 € pro m²BW > 250 € pro m²
bis 25 m²
bis 100 m²
bis 300 m²
bis 500 m²
bis 1.000 m²
bis 2.500 m²
bis 5.000 m²
bis 10.000 m²
bis 25.000 m²
bis 50.000 m²
bis 100.000 m²

Ergebnis (Angaben ohne Gewähr)

Vermessungsgebühr:0,00 Euro
Umsatzsteuer zur Vermessungsgebühr: 0,00 Euro
Fortführung des Liegenschaftskatasters:0,00 Euro
Summe: 0,00 Euro
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