Gebührenrechner für eine Gebäudeeinmessung.
Die Grundlage unserer Berechnungen ist die Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 15.11.2017, GVOBI. Schl.-H. S. 716.
Die Gebühr richtet sich bei Neubauten und Bauwerksänderungen nach der Summe der Herstellungskosten nach der Fertigstellung einschließlich des Wertes der Eigenleistungen und der Umsatzsteuer. Bei älteren Bauwerken ist der Verkehrswert (gegebenenfalls geschätzt) heranzuziehen. Der Wert von Außenanlagen und von besonderen Betriebseinrichtungen bleibt unberücksichtigt.