Gebührenrechner für eine Gebäudeeinmessung in Schleswig-Holstein.
Die Grundlage unserer Berechnungen ist die Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VergVO-ÖbVI) vom 21. Oktober 2024 (GVOBI. Schl.-H., Seite 829) i. V. m. der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 21. Oktober 2024, (GVOBI. Schl.-H. S. 817).
Die Gebühr richtet sich bei Neubauten und Bauwerksänderungen nach der Summe der Herstellungskosten nach der Fertigstellung einschließlich des Wertes der Eigenleistungen und der Umsatzsteuer. Bei älteren Bauwerken ist der Verkehrswert (gegebenenfalls geschätzt) heranzuziehen. Der Wert von Außenanlagen und von besonderen Betriebseinrichtungen bleibt unberücksichtigt.
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