Gebührenrechner für eine Grenzherstellung in Schleswig-Holstein.
Die Grundlage unserer Berechnungen ist die Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VergVO-ÖbVI) vom 21. Oktober 2024 (GVOBI. Schl.-H., Seite 829) i. V. m. der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 21. Oktober 2024, (GVOBI. Schl.-H. S. 817).
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Grenzpunkte, die überprüft und angezeigt werden sollen, sowie nach dem Bodenwertniveau des betreffenden Grundstückes.
Rechner Grenzherstellung
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