Gebührenrechner für eine Grenzherstellung.
Die Gebühren für die Grenzherstellung ermitteln wir auf Basis der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 06.11.2012, GVOBI. Schl.-H. S. 716.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Grenzpunkte, die überprüft und angezeigt werden sollen, sowie nach dem Bodenwertniveau des betreffenden Grundstückes.