Hoheitliche Vermessungen für Ihre Bauprojekte in Schleswig-Holstein.

Eine solide Vermessung ist die Basis jedes gelungenen Bauvorhabens. Wir unterstützen Sie mit hoheitlichen Vermessungen im Kataster sowie den amtlich vorgesehenen Bescheinigungen und Beurkundungen.

Ob Zerlegung eines Flurstücks, Grenzherstellung oder Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung – als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in ganz Schleswig-Holstein bin ich an Ihrer Seite und unterstütze Sie mit meinem Team bei Ihrem Bauvorhaben während des gesamten Projektverlaufs. Auch Grenzbescheinigungen, Richtigkeitsbescheinigungen und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie über uns.

Grundstücks- & Katastervermessung

Unsere Leistungen für amtliche Vermessungen

Anträge ausfüllen, Genehmigungen einholen – wer baut, muss jede Menge Formalitäten erledigen. Wir nehmen unseren Kunden diese Arbeit ab und kümmern uns um die nötigen amtlichen Vermessungen. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, die wir in ganz Schleswig-Holstein anbieten.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)

Als Auskunftsstelle des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems können wir Ihnen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erstellen. Dazu gehören beispielsweise Liegenschaftskarten (Flurkarten) sowie Flurstücknachweise und Eigentümernachweise.

Weitere Informationen zur Flurkartenbestellung und die Möglichkeit zur direkten Bestellung finden Sie hier.

Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Gebäudes

Die Gebäudeeinmessung umfasst das Aufmaß des Gebäudes vor Ort in seiner tatsächlichen Lage, die Auswertung der Messergebnisse nach den Vorschriften des Liegenschaftskatasters und die Weiterleitung der Ergebnisse an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Katasterämter) zur Übernahme in die amtlichen Verzeichnisse. Für nahezu alle Gebäudetypen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für neu errichtete Gebäude oder Gebäude, die sich in ihren Außenmaßen verändert haben. Haben Sie bereits eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung erhalten? Leiten Sie diesen Vordruck gern direkt an uns weiter – am besten über info@sw-vermessung.de. Wir erledigen dann alles Weitere für Sie. Nach Abschluss unserer Arbeiten erhalten Sie von uns einen Lageplan Ihres Grundstücks mit Darstellung des aktualisierten Gebäudebestands.

Unser Kostenrechner für Schleswig-Holstein gibt einen ersten Überblick über den Kostenrahmen.

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis, dass ein Gebäude auf dem Grund und Boden des Eigentümers ohne Grenzüberschreitungen errichtet wurde oder eine Baulast eingetragen werden soll.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Grenzbescheinigung als Download.

Grenzherstellung

Der zentrale Zweck der Grenzherstellung besteht im Feststellen des Grenzverlaufs der Flurstücksgrenzpunkte eines Grundstücks vor Ort. Dies geschieht durch das Auffinden und Überprüfen von (vorhandenen) Grenzsteinen eines Grundstücks. Sollten Grenzpunkte verloren gegangen sein, werden diese hierbei wiederhergestellt. Im Rahmen dieser Vermessung wird die rechtmäßige und geometrisch richtige Lage von Grenzpunkten ermittelt.

Mit unserem Kostenrechner für Schleswig-Holstein erhalten Sie einen ersten Kostenüberblick über diese Dienstleistung.

Richtigkeitsbescheinigung

Die Richtigkeitsbescheinigung bestätigt, dass die geometrischen Festlegungen der neuen Planung richtig sind und der im Bebauungsplan dargestellte Katasterbestand mit dem aktuellen Katasterbestand übereinstimmt.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Richtigkeitsbescheinigung als Download.

Zerlegungsvermessung

Sollen aus einem Flurstück ein oder mehrere Teilstücke eigenständig nachgewiesen werden, erfolgt dies durch die Zerlegungsvermessung (umgangssprachlich wird auch von einer Teilungsvermessung gesprochen). Die Zerlegungsvermessung ist beispielsweise notwendig, weil eine Teilfläche eines Grundstücks gekauft oder verkauft, ein Teil bebaut, Privatvermögen vom Firmenvermögen getrennt oder die Vorbereitung einer Erbregelung vorgenommen werden soll. Unter diesem Begriff versteht man auch die Realteilung eines Grundstücks.

Zu unserem Leistungsangebot bei der Zerlegungsvermessung gehören die Erstellung eines kostenlosen Teilungsentwurfs entsprechend Ihren Wünschen unter Berücksichtigung der eventuell schon vorliegenden Verträge (vorab), örtliche Vermessungsarbeiten, die Auswertung im Innendienst und die Abgabe der Vermessungsergebnisse an das zuständige Katasteramt (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein).

Verschaffen Sie sich einen ersten Kostenüberblick zur Zerlegung: Hier geht es zum
Kostenrechner.

Wollen Sie unser Team verstärken?

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