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Gebührenrechner für eine Teilungsvermessung

Auf Grundlage der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 06.11.2012, GVOBI. Schl.-H. S. 716 berechnen wir die Gebühren der Teilungsvermessung.

Soll aus einem bestehenden Flurstück eine Teilfläche (z.B. Bauplatz) abgetrennt werden, so ist die Gebühr von der Größe der neuen Teilfläche (Trennstück) in m² und dem Bodenwert (Verkehrswert) in €/m² abhängig. Sollen mehrere Trennstücke entstehen, ist die Summe der Flächen der Teilflächen maßgebend, die auf Antrag gebildet werden sollen. Die Fläche des Trennstücks bzw. die Summe der Flächen der Trennstücke wird als Vermessungsfläche bezeichnet. Verbleibt ein Reststück am aufzuteilenden Flurstück, an dem kein Interesse besteht, bleibt dieses bei der Ermittlung der Vermessungsfläche und bei der Anzahl der Trennstücke unberücksichtigt.


Anzahl der Trennstücke



Vermessungsfläche und Bodenwert (BW)

VermessungsflächeBW bis 10 € pro m²BW bis 50 € pro m²BW bis 150 € pro m²BW bis 250 € pro m²BW > 250 € pro m²
bis 25 m²
bis 100 m²
bis 300 m²
bis 500 m²
bis 1.000 m²
bis 2.500 m²
bis 5.000 m²
bis 10.000 m²
bis 25.000 m²
bis 50.000 m²
bis 100.000 m²

Ergebnis (Angaben ohne Gewähr)

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