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Gebührenrechner für eine Grenzherstellung

Die Gebühren für die Berechnung der Grenzherstellung berechnen wir auf Basis der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 06.11.2012, GVOBI. Schl.-H. S. 716.

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Grenzpunkte, die überprüft und angezeigt werden sollen, sowie nach dem Bodenwertniveau des betreffenden Grundstückes.

Anzahl der Grenzpunkte


Bodenwertniveau


Ergebnis (Angaben ohne Gewähr)

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