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Grundstücks- und Katastervermessung

Anträge ausfüllen, Genehmigungen einholen – wer baut, muss jede Menge Formalitäten erledigen. Wir nehmen unseren Kunden diese Arbeit am Standort Schwarzenbek ab und kümmern uns mit allem was dazugehört um amtliche Vermessungen oder Genehmigungsverfahren. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen, die wir in ganz Schleswig-Holstein durchführen.

Zerlegungsvermessung

Sollen aus einem Flurstück ein oder mehrere Teilstücke für sich eigenständig nachgewiesen werden, wird durch die Teilungsvermessung ein Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke aufgeteilt (katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks). Die Teilungsvermessung ist beispielsweise notwendig, weil eine Teilfläche eines Grundstücks gekauft oder verkauft, ein Teil bebaut, Privatvermögen vom Firmenvermögen getrennt oder die Vorbereitung einer Erbregelung vorgenommen werden soll. Unter diesem Begriff versteht man auch die Realteilung eines Grundstücks.

Zu unserem Leistungsangebot bei der Teilungsvermessung gehören die Erstellung eines kostenlosen Teilungsentwurfs entsprechend Ihren Wünschen unter Berücksichtigung der evtl. schon vorliegenden Verträge vorab, örtliche Vermessungsarbeiten, die Auswertung im Innendienst und die Abgabe der Vermessungsergebnisse an das zuständige Katasteramt (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein).

Verschaffen Sie sich einen ersten Kostenüberblick zur Teilung Ihres Grundstücks: Hier geht es zum Kostenrechner

Grenzherstellung

Der zentrale Zweck der Grenzherstellung besteht im Auffinden und Überprüfen von vorhandenen Grenzsteinen auf einem Grundstück. Sollten Grenzpunkte verloren gegangen sein, werden diese hierbei wiederhergestellt. Die Grenzherstellung als Grundstücksvermessung dient dabei der Feststellung eines Grundstücksverlaufs in der Örtlichkeit. Im Rahmen dieser Vermessung wird die rechtmäßige und geometrisch richtige Lage von Grenzpunkten ermittelt.

Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie einen ersten Kostenüberblick über diese Dienstleistung.

Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Gebäudes

Die Gebäudeeinmessung umfasst das Aufmaß des Gebäudes vor Ort in seiner tatsächlichen Lage, die Auswertung der Messergebnisse nach den Katastervorschriften und die Weiterleitung der Ergebnisse an das Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster. Für nahezu alle Gebäudetypen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für neu errichtete Gebäude oder Gebäude, die sich in ihren Außenmaßen verändert haben. Haben Sie bereits eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung erhalten? Leiten Sie diesen Vordruck direkt an uns weiter. Wir erledigen dann alles für Sie. Nach Abschluss unserer Arbeiten erhalten Sie von uns einen Lageplan Ihres Grundstücks mit der Darstellung des aktuellen Gebäudebestandes.

Unser Kostenrechner gibt einen ersten Überblick über den Kostenrahmen.

Die Gebäudeeinmessung ist nicht zu verwechseln mit der Gebäudeabsteckung im Zuge der Baumaßnahme. Infos zur Absteckung eines Gebäudes finden Sie hier.

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis, dass ein Gebäude auf dem Grund und Boden des Eigentümers ohne Grenzüberschreitungen errichtet wurde oder eine Baulast eingetragen werden soll.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Grenzbescheinigung als Download

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)

Als Auskunftsstelle des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein können wir Ihnen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erstellen. Dazu gehören beispielsweise Liegenschaftskarten (Flurkartenauszüge) sowie Flurstücksnachweis und Eigentümernachweis.

Weitere Informationen zur Flurkartenbeschaffung und die Möglichkeit zur direkten Bestellung finden Sie hier.

Die passende Vermessungsleistung ist hier nicht aufgeführt? Weitere Aufgaben können wir gern mit Ihnen im Detail abstimmen. Sprechen Sie uns einfach an.